Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 26. August 2026 · für die Dienste „Bildwächter", „Compliance-Wächter", „Website-Bau-Service" und den kostenlosen „Textwächter" von VK Studios
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Leistungen
- „Bildwächter" (Bildrechte-Recherche und Befund-Dokumentation),
- „Compliance-Wächter" (technische Prüfung von Websites auf Impressum/DSGVO, Barrierefreiheit (BFSG) und Cookies/Tracking, einschließlich optionalem laufendem Monitoring) und
- „Website-Bau-Service" (Erstellung oder Modernisierung von Websites als Werkleistung; für diese Leistung gelten ergänzend und vorrangig die besonderen Bedingungen in § 15) sowie
- „Textwächter" (unentgeltliches, lokal im Browser ausgeführtes Dokument-Hilfswerkzeug; § 17)
(nachfolgend zusammen „Leistungen") zwischen
Vladislav Klokke, VK Studios (Einzelunternehmen)
164er Ring 35, 31785 Hameln, Deutschland
E-Mail: info@vk-studios.de, Telefon: 0152 5615 5460
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG – es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (keine USt-IdNr.).
(nachfolgend „VK Studios" oder „Anbieter") und seinen Kunden.
(2) Die entgeltlichen Leistungen von VK Studios richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein entgeltlicher Vertrag mit Verbrauchern (§ 13 BGB) wird auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen. Der unentgeltliche, ohne Konto lokal im Browser nutzbare Textwächter darf auch von Verbrauchern genutzt werden; für ihn gelten ergänzend § 17 und die unmittelbar am Werkzeug angezeigten Nutzungshinweise.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB in der bei Auftragserteilung abrufbaren Fassung. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VK Studios hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn VK Studios in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) „Fundbericht" im Sinne dieser AGB ist die zusammenfassende Dokumentation der Bildwächter-Rechercheergebnisse (PDF und Excel) einschließlich der Einzelnachweise, Screenshots und des Clean-Scan-Zertifikats. „Compliance-Befund" ist die zusammenfassende Dokumentation der Compliance-Wächter-Prüfergebnisse (PDF/HTML) einschließlich etwaigem Compliance-Siegel.
§ 2 Leistungsgegenstand; keine Rechtsdienstleistung
(1) „Bildwächter" ist eine rein technische Recherche- und Dokumentationsleistung. Sie umfasst das automatisierte und manuelle Auffinden von Bildnutzungen im Internet, einen dokumentierten Bildabgleich und die manuelle Prüfung der Fundseite sowie die neutrale, tatsachenbezogene Aufbereitung bestätigter Fundstellen. Der Fundbericht enthält je Fundstelle insbesondere die Fundadresse (URL), die veröffentlichte Betreiberangabe, einen Screenshot, den technischen Bildabgleich und — soweit ermittelbar — das früheste Archivdatum.
(2) „Compliance-Wächter" ist eine rein technische Prüf- und Dokumentationsleistung für die vom Kunden benannte Website. Sie umfasst die automatisierte Prüfung ausgewählter, technisch messbarer Merkmale (u. a. Erreichbarkeit und Vollständigkeit von Impressum/Datenschutzerklärung, erkennbare Tracker vor Einwilligung, ausgewählte WCAG-Kriterien zur Barrierefreiheit) und deren neutrale Aufbereitung im Compliance-Befund. Beim Wächter-Abo (§ 7) erfolgt die Prüfung wiederkehrend im vereinbarten Turnus.
(3) VK Studios dokumentiert bei beiden Leistungen ausschließlich Tatsachen („Beleg statt Beschuldigung" bzw. „Rauchmelder, nicht Anwalt"). Es findet keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls statt. Fundbericht und Compliance-Befund enthalten keine rechtliche Bewertung, keine Aussage zur Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit, keine Schuldzuweisung, keine Bezifferung eines Schadens-, Lizenz- oder Bußgeldwerts und keine Aufforderung an Dritte. Die Angabe des Seitenbetreibers „laut Impressum" (Bildwächter) gibt ausschließlich den im Impressum der Fundstelle veröffentlichten Eintrag ungeprüft als reine Tatsache wieder; sie trifft keine Aussage über die rechtliche Verantwortlichkeit, die Passivlegitimation oder die Frage, wer in Anspruch genommen werden kann.
(4) Die Leistungen stellen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG und keine Inkassodienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 RDG dar. VK Studios erbringt keine Rechtsberatung, keine rechtliche Würdigung im Einzelfall, keine Anspruchsprüfung, keine Forderungsschreiben und keine Mahnungen gegenüber Dritten. Die rechtliche Bewertung sowie jede Geltendmachung oder Durchsetzung etwaiger Ansprüche bzw. die Herstellung vollständiger Rechtskonformität obliegt allein dem Kunden bzw. dessen Rechtsanwalt. Eine Rechtsberatung wird weder geschuldet noch erbracht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von VK Studios sowie in sonstigen Werbemitteln stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offertam) dar.
(2) Bildwächter: Ein verbindliches Angebot entsteht nur über ein ausdrücklich als kostenpflichtig und freigeschaltet gekennzeichnetes Online-Auftragsformular unter Bestätigung des Auftrags, der angezeigten Preise und dieser AGB. Reine Projekt-, Eignungs- oder Erstanfragen sind unverbindlich und kostenfrei. Der Vertrag kommt erst mit Eingang der anschließenden E-Mail-Bestätigung (Double-Opt-in) bei VK Studios zustande; die Recherche beginnt erst nach den zusätzlich erforderlichen Datei-, Dienste- und Anbieterfreigaben.
(3) Compliance-Wächter: Der Vertrag kommt mit der Bestellung des jeweiligen Pakets (Wächter-Abo, Komplett-Audit oder Jahres-Abo) und deren Bestätigung durch VK Studios zustande, spätestens mit Beginn der ersten Prüfung. Die kostenlose individuelle Erstprüfung begründet keinen Vertragsschluss.
(4) Für Auftrag, Auftragsbestätigung und sonstige vertragsbezogene Erklärungen genügt die Textform (insbesondere E-Mail bzw. das Online-Formular).
§ 4 Leistungsumfang; kein Erfolgsversprechen
(1) Die Verträge über „Bildwächter" und „Compliance-Wächter" sind Dienstverträge (§§ 611 ff. BGB). Geschuldet ist eine sorgfältige Recherche bzw. Prüfung nach dem Stand der Technik, nicht jedoch ein bestimmtes Ergebnis.
(2) Bildwächter: Eine bestimmte Anzahl von Funden wird nicht zugesichert. Ein Ergebnis von 0 offenen Treffern ist eine vertragsgemäße und vollwertige Leistung; in diesem Fall wird dem Kunden das Clean-Scan-Zertifikat als Arbeitsnachweis geliefert. VK Studios übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Funde; recherchierbar sind nur Bildnutzungen, die zum Prüfzeitpunkt mit den eingesetzten technischen Mitteln öffentlich auffindbar sind.
(3) Compliance-Wächter: Die automatisierte Prüfung deckt einen großen Teil, aber nicht sämtliche denkbaren Compliance-Anforderungen ab; eine manuelle Ergänzungsprüfung wird empfohlen. Ein technisches Prüfsiegel wird nur ausgegeben, wenn der Lauf keine roten oder gelben Punkte und keine Prüffehler enthält. Es bescheinigt ausschließlich, dass die tatsächlich geprüften Merkmale zum Prüfzeitpunkt unauffällig waren — keine vollständige Rechtskonformität, Abmahn- oder Bußgeldfreiheit und keine Wirkung für die Zukunft. Änderungen nach dem Prüfzeitpunkt sind nur im Rahmen eines vereinbarten Monitorings erfasst.
§ 5 Leistungszeit; Mitwirkung; Beanstandungen
(1) Der Fundbericht wird in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach Vertragsschluss und vollständiger Bereitstellung der erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden geliefert. Der Compliance-Befund wird in der Regel innerhalb weniger Werktage nach Vertragsschluss geliefert; beim Wächter-Abo erfolgt die Prüfung wiederkehrend im vereinbarten Turnus (monatlich). Angegebene Liefer- und Bearbeitungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Der Kunde hat den gelieferten Fundbericht bzw. Compliance-Befund unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeiten der Dokumentation sind innerhalb von zehn Werktagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
§ 6 Mitwirkungspflichten und Zusicherungen des Kunden
(1) Bildwächter: Der Kunde stellt VK Studios die zu recherchierenden Bilder bzw. Bild-URLs sowie — sofern gewünscht — eine Whitelist bekannter eigener Kunden/Lizenznehmer (Domains) in geeigneter Form bereit. Kommt der Kunde dieser Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich Leistungstermine entsprechend. Fundstellen auf Whitelist-Domains gelten als vom Kunden als lizenziert gekennzeichnet und werden nicht als offener Treffer berechnet; für die Richtigkeit der Whitelist-Angaben ist der Kunde verantwortlich.
(2) Compliance-Wächter: Der Kunde benennt die zu prüfende Website-Adresse zutreffend und stellt sicher, dass er zur Beauftragung der Prüfung dieser Website berechtigt ist (eigene Website oder mit Zustimmung des Betreibers).
(3) Der Kunde steht dafür ein, dass er die für die Beauftragung und Verarbeitung erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte an überlassenen Bildern) hält bzw. zur Erteilung des jeweiligen Auftrags berechtigt ist.
(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass beim Bildwächter die überlassenen Bilder zur Vertragsdurchführung lokal vorbereitet und metadatenfreie Suchkopien an externe Suchdienste übertragen werden können. Es gibt keinen automatisch gewählten Standarddienst. Ein Anbieter wird nur eingesetzt, wenn seine kommerzielle Nutzung für den konkreten VK-Studios-Ablauf dokumentiert ist und der Kunde genau diesen Dienst zuvor ausdrücklich und dateibezogen freigegeben hat. Auf die eigenverantwortliche Verarbeitung durch die Anbieter hat VK Studios keinen vollständigen Einfluss. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung (§ 11).
(5) Der Kunde stellt VK Studios von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass dem Kunden die erforderlichen Rechte an überlassenen Bildern nicht zustanden, die Beauftragung der Prüfung einer fremden Website ohne Berechtigung erfolgte, oder die Verarbeitung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen unzulässig war. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. VK Studios wird den Kunden über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ohne Zustimmung des Kunden kein Anerkenntnis abgeben.
§ 7 Preise
(1) Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG weist VK Studios keine Umsatzsteuer aus. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf der Website veröffentlichte Preisliste.
(2) Bildwächter — Scan-Pauschale je Auftrag, gestaffelt nach der Anzahl der eingereichten Fotos:
- bis 100 Fotos: 29 €
- bis 500 Fotos: 99 €
- mehr als 500 Fotos: nach individueller Vereinbarung
(3) Bildwächter — je technisch verifiziertem offenem Treffer (d. h. jeder Fundstelle, die den dokumentierten Bildabgleich und die manuelle Fundstellenprüfung besteht und nicht auf der vom Kunden benannten Whitelist steht): 39 €. Fundstellen auf Whitelist-Domains sind kostenlos. Es handelt sich um eine Dokumentationsgebühr für die erbrachte Recherche- und Verifikationsleistung je Fund, nicht um eine Provision, einen Erfolgsanteil oder eine Beteiligung an einem etwaigen Schadensersatz; VK Studios erhält keinen Anteil an Beträgen, die der Kunde gegenüber Dritten durchsetzt.
(4) Das Clean-Scan-Zertifikat ist in der Scan-Pauschale enthalten und wird nicht gesondert berechnet.
(5) Eine vorab angebotene unverbindliche Erst-Prüfung ist freiwillig und kostenlos. Sie begründet keinen Anspruch auf einen darüber hinausgehenden Leistungsumfang, eine bestimmte Trefferzahl oder einen Vertragsschluss.
(6) Compliance-Wächter:
- Individuelle Erstprüfung: kostenlos und unverbindlich; sie nennt Anzahl, Priorität und betroffene technische Prüfbereiche, aber keine vollständigen Fundstellen oder Reparaturanleitung.
- Wächter-Abo: 29 € / Monat (monatliches Monitoring aller Bereiche, Compliance-Befund als PDF, Diff-Alarm bei Verschlechterung; ein technisches Prüfsiegel wird nur ausgegeben, wenn der Lauf keine roten oder gelben Punkte und keine Prüffehler enthält).
- Komplett-Audit: 99 € einmalig (voller Compliance-Befund ohne Abo).
- Jahres-Abo: 290 € / Jahr (entspricht dem Wächter-Abo mit zwei Monaten Preisnachlass gegenüber der monatlichen Zahlweise).
§ 8 Zahlung, Fälligkeit, Verzug
(1) Bildwächter: Die Scan-Pauschale und die Vergütung für offene Treffer werden gemeinsam nach Lieferung des Fundberichts in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Kunde erkennt mit Absenden des Auftragsformulars (§ 3 Abs. 2) an, dass die Scan-Pauschale unabhängig vom Ergebnis der Recherche geschuldet ist, da die Rechercheleistung damit erbracht wird.
(2) Compliance-Wächter: Das Komplett-Audit wird nach Lieferung des Compliance-Befunds in Rechnung gestellt (Zahlungsziel 14 Tage). Das Wächter-Abo und das Jahres-Abo werden jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums (Monat bzw. Jahr) im Voraus in Rechnung gestellt.
(3) Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. VK Studios kann insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale in Höhe von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
(4) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, von VK Studios anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Gegenforderungen des Kunden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Stornierung und Kündigung
(1) Bildwächter: Da der Vertrag erst mit dem ausdrücklich bestätigten, verbindlichen Absenden des Auftragsformulars zustande kommt (§ 3 Abs. 2) und die Recherche damit unmittelbar beginnt, ist eine Stornierung nach Vertragsschluss ausgeschlossen; die Scan-Pauschale bleibt in vollem Umfang, die Vergütung für bis zum Abbruch bereits ermittelte offene Treffer anteilig geschuldet. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrags aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.
(2) Compliance-Wächter: Das Wächter-Abo ist monatlich zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats kündbar; das Jahres-Abo ist zum Ende der jeweiligen Laufzeit mit einer Frist von einem Monat kündigbar, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert es sich um weitere zwölf Monate. Das Komplett-Audit ist ein Einzelauftrag ohne Kündigungsbedarf; § 9 Abs. 1 gilt entsprechend, sobald mit der Prüfung begonnen wurde. Die Kündigung bedarf der Textform.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie die gesetzlichen Kündigungsrechte (insbesondere §§ 621, 627 BGB, soweit anwendbar) bleiben im Übrigen unberührt.
§ 10 Nutzungsrechte am Fundbericht / Compliance-Befund
(1) Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte am Fundbericht bzw. Compliance-Befund einschließlich der Einzelnachweise, Screenshots, Zertifikate und Siegel stehen bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung ausschließlich VK Studios zu.
(2) Das Recht zur Nutzung geht erst mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung auf den Kunden über. Bis zu diesem Zeitpunkt ist dem Kunden lediglich die interne Prüfung gestattet; eine Weitergabe an Dritte oder eine sonstige Verwertung ist bis dahin nicht zulässig.
(3) Nach vollständiger Bezahlung darf der Kunde den Fundbericht für die Verfolgung und Durchsetzung eigener Ansprüche, auch durch beauftragte Dritte (insbesondere seinen Rechtsanwalt), verwenden; das Compliance-Siegel darf der Kunde zu Nachweiszwecken (z. B. auf der eigenen Website) für die Dauer seiner Gültigkeit einbinden.
(4) VK Studios bewahrt Fundbericht/Compliance-Befund und die zugehörigen Nachweise nach Vertragsende nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sowie der gesonderten Datenschutzerklärung auf und löscht sie anschließend.
§ 11 Datenschutz
(1) VK Studios verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
(2) Im Rahmen des Bildwächters werden metadatenfreie Suchkopien ausschließlich an externe Suchdienste übertragen, deren kommerzielle Nutzung für den konkreten Ablauf dokumentiert und die vom Kunden datei- und dienstbezogen freigegeben sind. Es gibt keinen externen Standarddienst. Bedingungen, Drittlandbezüge und Fristen erläutert die Datenschutzerklärung. Im Rahmen des Compliance-Wächters wird die vom Kunden benannte, öffentlich erreichbare Website technisch abgerufen; eine Übertragung an die für Bildwächter eingesetzten Bilddienste findet dabei nicht statt.
§ 12 Haftung
(1) VK Studios haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VK Studios, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ferner nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet VK Studios nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von VK Studios ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VK Studios.
(5) Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 weder beim Bildwächter ein bestimmter Rechercheerfolg bzw. Vollständigkeit der Funde, noch beim Compliance-Wächter vollständige Rechtskonformität, Abmahn- oder Bußgeldfreiheit geschuldet ist, und dass VK Studios keine rechtliche Würdigung vornimmt (§ 2). Rechtliche Schlussfolgerungen oder Maßnahmen, die der Kunde oder Dritte aus dem neutralen Fundbericht oder Compliance-Befund ziehen, sowie Entscheidungen über die (Nicht-)Behebung gemeldeter Punkte fallen in deren alleinige Verantwortung; insoweit liegt keine Pflichtverletzung von VK Studios vor. Die Haftungsregelungen der Absätze 1 bis 4 bleiben unberührt.
(6) Wird die Leistung durch höhere Gewalt oder durch den Ausfall, die Änderung oder die Einschränkung externer Dienste (z. B. Bilddienste, Hosting), auf die VK Studios keinen Einfluss hat, beeinträchtigt oder verzögert, hat VK Studios dies nicht zu vertreten; die Leistungstermine verschieben sich entsprechend. VK Studios wird den Kunden hierüber unterrichten.
§ 13 Kein Verbraucher-Widerrufsrecht für die entgeltlichen B2B-Angebote
Die entgeltlichen Angebote nach diesen AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB); ein entgeltlicher Vertrag mit Verbrauchern wird nicht geschlossen. Für die unentgeltliche, vertragsfreie Nutzung des lokalen Textwächters fällt keine Zahlung an; eine spätere kostenpflichtige Verbraucherleistung bedarf eigener Bedingungen und eines gesonderten Bestell- und Widerrufsablaufs.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz von VK Studios (Hameln). VK Studios ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Es gilt jeweils die AGB-Fassung, die bei Erteilung des konkreten Auftrags vereinbart wurde. Änderungen dieser AGB wirken nicht auf bereits erteilte Aufträge; bei Dauerschuldverhältnissen (Abos) werden Änderungen dem Kunden vorab in Textform mitgeteilt.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
§ 15 Besondere Bedingungen für den Website-Bau-Service (Werkvertrag)
(1) Der „Website-Bau-Service" ist die Erstellung oder Modernisierung einer Website (einschließlich Gestaltung, technischer Umsetzung und Einrichtung) nach dem im individuellen Angebot vereinbarten Leistungsumfang. Der Vertrag über den Website-Bau-Service ist ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB); geschuldet ist die Herstellung des vereinbarten Werks. Ergänzend gelten die allgemeinen §§ 1 bis 14; bei Widersprüchen für den Website-Bau-Service geht dieser § 15 vor.
(2) Die Leistung umfasst die technische und gestalterische Umsetzung, auf Wunsch einschließlich der technischen Einbindung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-/Einwilligungslösung sowie technischer Barrierefreiheits-Grundlagen. VK Studios erbringt dabei keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG: Es findet keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und keine Rechtsberatung statt; für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit der bereitgestellten oder gewünschten Texte (insbesondere Impressum und Datenschutzerklärung) sowie deren Pflege ist der Kunde bzw. dessen Rechtsanwalt verantwortlich. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Besucherzahlen, Suchmaschinen-Platzierung, Umsatz) wird nicht geschuldet und nicht zugesichert.
(3) Der Vertrag kommt durch Annahme eines von VK Studios erstellten individuellen Angebots (Festpreis nach vereinbartem Umfang) in Textform zustande. Die Website-Anfrage über das Online-Formular ist unverbindlich und begründet keinen Vertragsschluss.
(4) Mitwirkung des Kunden: Der Kunde stellt die erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logo, Angaben für Impressum und Datenschutz u. Ä.) vollständig und rechtzeitig bereit. Der Kunde steht dafür ein, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den überlassenen Materialien verfügt; § 6 Abs. 5 (Freistellung) gilt entsprechend. Kommt der Kunde seiner Mitwirkung nicht rechtzeitig nach, verschieben sich die Termine entsprechend.
(5) Abnahme und Gewährleistung: Nach Fertigstellung stellt VK Studios das Werk zur Abnahme bereit. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Kunden, durch Ingebrauchnahme (z. B. Freischaltung/Livegang) oder dadurch, dass der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Für Mängel gelten die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts (§§ 634 ff. BGB); VK Studios leistet zunächst Nacherfüllung. Die Haftungsregelungen des § 12 gelten auch hier.
(6) Nutzungsrechte: Sämtliche Rechte am erstellten Werk verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung bei VK Studios. Mit vollständiger Bezahlung räumt VK Studios dem Kunden das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die erstellte Website für den vereinbarten Zweck zu nutzen und weiterzubetreiben. Für eingebundene Fremdkomponenten (z. B. Schriftarten, Stock-Bilder, Open-Source-Bausteine) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber; hierauf weist VK Studios auf Wunsch hin.
(7) Betrieb, Hosting und Pflege: Hosting, Domain, laufende Pflege, Updates und Sicherung sind nicht Bestandteil der Werkleistung, sofern nicht ausdrücklich als gesondertes Paket (z. B. Pflege-/Compliance-Monitoring) vereinbart. Ohne eine solche Vereinbarung ist der Kunde nach Abnahme/Übergabe selbst für den Betrieb und die Aktualität der Website verantwortlich.
(8) Vergütung und Zahlung: Es gilt der im Angebot genannte Festpreis (Endpreis, keine Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG). VK Studios ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung bei Auftragserteilung und den Restbetrag bei Abnahme in Rechnung zu stellen; gesondert vereinbarte laufende Pakete werden im Voraus abgerechnet. Im Übrigen gelten § 7 und § 8 sinngemäß.
§ 16 Besondere Bedingungen für die Miet-Website („Rundum-sorglos": Hosting & Pflege)
(1) Wahlweise kann die Website statt eines einmaligen Kaufs gemietet werden. Bei der Miet-Website erstellt VK Studios die Website und stellt sie dem Kunden gegen eine monatliche Vergütung bereit; zusätzlich übernimmt VK Studios den technischen Betrieb (Hosting), die laufende Pflege und die technische Aktualität. Es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis mit dienst- und mietvertraglichen Elementen. Die §§ 1 bis 14 sowie § 15 (soweit die Erstellung betroffen ist) gelten ergänzend; bei Widersprüchen geht für die Miet-Website dieser § 16 vor.
(2) Laufzeit und Kündigung: Es gilt die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit (in der Regel zwölf Monate). Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Vergütung: Die monatliche Miete (Endpreis, keine Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG) wird im Voraus abgerechnet. Eine etwaige einmalige Einrichtungsgebühr wird im Angebot gesondert ausgewiesen.
(4) Hosting und Datenverarbeitung: Das Hosting erfolgt auf der Infrastruktur eines von VK Studios beauftragten Hosting-Dienstleisters mit Serverstandort in Deutschland bzw. der Europäischen Union. Soweit VK Studios dabei personenbezogene Daten des Kunden (z. B. über Kontaktformulare erhobene Daten) im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Verarbeitungsbeginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die auf der Website verarbeiteten Daten bleibt der Kunde.
(5) Nutzungsrechte während der Mietzeit: Für die Dauer des Mietvertrags räumt VK Studios dem Kunden das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Website für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Die Rechte am zugrunde liegenden Quellcode bzw. an der Vorlage verbleiben bei VK Studios, sofern keine Ablöse (Kauf) vereinbart wird.
(6) Beendigung und Übertragbarkeit: Mit Ende des Mietvertrags endet der Betrieb der Website. Auf Wunsch des Kunden übergibt VK Studios innerhalb einer angemessenen Frist einen Export der vom Kunden bereitgestellten Inhalte. Der Kunde kann die Website zudem jederzeit durch Zahlung einer im Angebot genannten Ablöse übernehmen und eigenständig oder bei einem Dritten weiterbetreiben.
(7) Verfügbarkeit: VK Studios bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Kurzzeitige Unterbrechungen (z. B. für Wartung, Updates oder aus Gründen beim Hosting-Dienstleister) sind zulässig. Die Haftungsregelungen des § 12 gelten entsprechend.
§ 17 Kostenloser Textwächter und Dokumentenschutz
(1) Der kostenlose Textwächter ist ein lokal im Browser ausgeführtes Hilfswerkzeug für technische Dokumenthinweise, Textschwärzung, Pseudonymisierung und Metadatenbereinigung. Ein Dokumentupload an VK Studios findet im vorgesehenen lokalen Ablauf nicht statt.
(2) Das Werkzeug gibt technische Hinweise und erzeugt neue Schutzkopien. Es ersetzt weder Rechtsberatung noch eine persönliche Datenschutz-, Plagiats- oder Abgabeprüfung. Eine vollständige Erkennung sämtlicher personenbezogener Daten, Formatabweichungen, Zitate, Ähnlichkeiten oder Metadaten wird nicht zugesagt. Der Nutzer muss die Ausgabe vor Weitergabe am Original kontrollieren.
(3) Originaldateien werden nicht überschrieben. Bei der sicheren PDF-Schwärzung wird eine verlustbehaftete Bild-PDF erzeugt; bei DOCX-Metadatenbereinigung bleibt der sichtbare Wortlaut grundsätzlich unverändert. Herkunftsnachweise und Content Credentials werden nicht gezielt entfernt.
(4) Erkannte Literaturangaben werden nur nach gesonderter Einwilligung zur Metadatenprüfung an Crossref und gegebenenfalls DataCite übermittelt; je Prüflauf sind höchstens 100 Angaben vorgesehen. Dokumentdateien und Volltexte werden hierbei nicht übertragen. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
(5) Eine spätere kostenpflichtige Textwächter- oder Teamleistung wird erst nach eigener Leistungsbeschreibung, Preisangabe, Datenschutzinformation und – soweit Verbraucher angesprochen werden – gesetzeskonformem Bestell- und Widerrufsablauf angeboten. Die kostenlose Nutzung begründet keinen Anspruch auf eine solche Erweiterung oder dauerhafte Verfügbarkeit.
Stand: 26. August 2026